Interner Bereich

Akkreditierung

Akkreditierung

Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung. Die Akkreditierung dient der formellen Anerkennung fachlicher und organisatorischer Kompetenzen der beteiligten Akteure im Geltungsbereich der Akkreditierung beschriebenen Dienstleistung.

Durch die Akkreditierung im Zuge des SaxoForN-Projektes wird die qualitativ-hochwertige Arbeit der Hausarztpraxen anerkannt.

Was ist das Ziel der Akkreditierung?

Für die Durchführung von Forschungsprojekten sind Standards in den Forschungspraxen etabliert, die exzellente Forschung, Transfer von Informationen und Datenaustausch ermöglichen. Mit der Akkreditierung wird den Praxenteams eine Kompetenz bescheinigt, die sie zur qualitativ hochwertigen Teilnahme an Forschungsprojekten, unter Einhaltung definierter Kriterien befähigt. Dabei wird die Qualität der Praxenteams durch Experten bei Visiten überprüft und bewertet.

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

Sobald ein Praxenteam Teil des Forschungspraxennetzes ist, kann der Prozess der Akkreditierung starten. Für die Akkreditierung müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden:

  • Aktive Beteiligung der Praxenteams an Forschungsprojekten
  • Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für Ärzt*innen und MFA
  • Teilnahme an (Fortbildungs-)Treffen des Forschungspraxennetzes
  • Regelmäßige Übermittlung von aggregierten (zusammengefassten) Daten über die Patientenstruktur in der Hausarztpraxis
  • Benennung und Bereitstellung von einer Medizinischen Fachangestellten und einer Stellvertretung als Ansprechpartnerinnen für organisatorische Fragen rund um die Teilnahme am Forschungspraxennetz, für Qualifizierungsmaßnahmen und (Fortbildungs-)Veranstaltungen des Forschungspraxennetzes während der Arbeitszeit

Hier finden Sie die Informationen zum Download.

Wie erhält die Praxis einen Akkreditierungsvertrag und eine Akkreditierungsurkunde?

Werden von der Hausarztpraxis alle geforderten Kriterien erfüllt, schließt die Fakultät bzw. der Fachbereich der jeweiligen Universität einen auf fünf Jahre befristeten Vertrag mit den Forschungsärzt*innen und deren Forschungspraxis ab. Die Ärzt*innen, die einen Vertrag als Forschungsärzt*innen unterzeichnet haben, sind berechtigt, dies durch den Zusatz „Akademische Forschungspraxis der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden“ bzw. „Akademische Forschungspraxis der Johann Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main“ sichtbar zu machen.

Gibt es nach fünf Jahren eine Re-Akkreditierung?

Akkreditierte Forschungsärzte bzw. -praxen, die weiterhin alle Akkreditierungskriterien erfüllen, können re-akkreditiert werden, wenn weiterhin Forschungsinteresse besteht. Bei positiven Voraussetzungen wird die Praxis vom Forschungspraxennetz kontaktiert und die Re-Akkreditierung wird angeboten. Bei einer Re-Akkreditierung werden ein neuer Vertrag und eine neue Urkunde ausgestellt.